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Tagestipp Steuer


Spielhallenverordnung: Frankfurt ist nicht süchtiger als Rest-Hessen

16. May. 2012


Der hessische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass in Frankfurt am Main nicht mehr Gefahren durch Glücksspiel als anderswo (in Hessen) drohen. Deshalb gebe es keinen Grund, die Spielhallen dort länger zu schließen. Im konkreten Fall ging es darum, dass die Stadt Frankfurt am Main eine Verordnung herausgebracht hatte, nach der die Spielhallen täglich nicht nur eine, sondern acht Stunden geschlossen sein müssen, wogegen sich eine Spielhallenbetreiber-Gesellschaft gewehrt hatte. Mit Erfolg. Es fehle im Frankfurter Stadtgebiet an Gründen, um von der Sperrzeit abzuweichen, die insgesamt für Hessen gelte. Zwar dürfe nach der Sperrzeitverordnung örtlich „bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse die Sperrzeit allgemein verlängert, verkürzt oder aufgehoben“ werden. Einen Grund (zum Beispiel ein erhöhtes lokales Gefahrenpotenzial) sei hier jedoch nicht zu erkennen. (Hessischer VGH, 8 B 2473/11)



Tagestipp Recht


Steuerrecht: Auch ein angestellter Arzt kann selbstständige Einnahmen erzielen

16. May. 2012


Der Arbeitgeber eines in einem Krankenhaus angestellten Chefarztes, der Einnahmen aus von Patienten bestellten Wahlleistungen erzielt, darf diese Einkünfte nicht auf das Gehalt des Arztes aufschlagen, sondern muss ihn in diesem Punkt wie einen Selbstständigen behandeln. Ob ein Chefarzt einer Klinik derartige Leistungen selbstständig ausführe oder nicht, beurteile sich „nach dem Gesamtbild der Verhältnisse“. Schließe der Patient mit dem Krankenhaus einen Vertrag, nach dem er wahlärztliche Leistungen in Anspruch nehmen könne und der als Krankenhaus- mit Arztzusatzvertrag ausgestaltet ist, so sei das ein Indiz für die Selbstständigkeit des Arztes. Dies dann, wenn der gegenüber dem Patienten einen eigenen Honoraranspruch habe, dessen Höhe er - gemäß der Gebührenordnung - selbst festsetze. Nicht ausschlaggebend sei, dass der Arzt die Einrichtungen des Krankenhauses mitbenutze. Auch die Tatsache, dass er nach dem Dienstvertrag weisungsgebunden sei, beziehe sich nicht auf Diagnostik und Therapie, die er eigenverantwortlich durchführe. (FG Rheinland-Pfalz, 2 K 2583/07 vom 22.10.2008)


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