Elektronische Kassensysteme anmelden
Ende letzten Jahres hatten wir Sie über die neue Meldepflicht für elektronische Kassensysteme informiert, die ab diesem Jahr gültig ist und auf die wir uns nun erneut beziehen.
Erhöhung des Mindestlohns und der Minijob-Verdienstgrenze
Zum 1. Januar 2025 wird der Mindestlohn auf 12,82 EUR pro Stunde angehoben. Dadurch steigt auch die Verdienstgrenze für Minijobs, die aktuell bei 538 EUR pro Monat liegt.
Hauptpunkte des Jahressteuergesetzes 2024
Am 22. November 2024 hat der Bundesrat dem Jahressteuergesetz 2024 zugestimmt. Das Gesetz dient der Anpassung steuerlicher Vorschriften des EU-Rechts, Rechtsprechungsänderungen und anderen Gesetzesänderungen.
Elektronische Kassensysteme: Meldepflicht ab 1. Januar 2025
Ab dem kommenden Jahr sind Betriebe verpflichtet, ihre Kassensysteme beim Finanzamt zu melden. Für Systeme, die vor dem 1. Juli 2025 angeschafft wurden besteht eine Meldefrist bis zum 31. Juli 2025. Systeme, die ab dem 1. Juli 2025 angeschafft werden, müssen innerhalb eines Monats nach der Anschaffung gemeldet werden.
Einführung von E-Rechnungen
In unserem Newsletter Mai 2024 haben wir bereits über die E-Rechnung berichtet, die ab dem 1. Januar 2025 eingeführt werden wird. Dieser Stichtag rückt nun immer näher und es besteht weiterhin Unklarheit darüber, was nun getan werden muss.