Einführung von E-Rechnungen
In unserem Newsletter Mai 2024 haben wir bereits über die E-Rechnung berichtet, die ab dem 1. Januar 2025 eingeführt werden wird. Dieser Stichtag rückt nun immer näher und es besteht weiterhin Unklarheit darüber, was nun getan werden muss.
Pflicht zur Arbeitszeiterfassung
Bereits 2022 wurde vom Bundesarbeitsgericht beschlossen, dass Unternehmen von nun an verpflichtet sind, die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten zu dokumentieren. Arbeitgeber müssen damit nicht nur ein System zur Arbeitszeitenerfassung zur Verfügung stellen, sondern auch darauf achten, dass die Beschäftigten dieses nutzen.
Zurück zur einheitlich ermäßigten Mehrwertsteuer von sieben Prozent auf Kunst
Die Bundesregierung möchte mit dem Regierungsentwurf des Jahressteuergesetzes 2024 für Galerien und Kunsthändler zurück zu einem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent. Mit dieser Änderung macht die Bundesregierung von einer ab 2025 möglichen unionsrechtlichen Ermächtigung Gebrauch.
Frist zur Zuordnung von gemischtgenutzten Wirtschaftsgütern
Den Stichtag 31. Juli sollten sich alle merken, die Grundstücke besitzen bzw. im letzten Jahre erworben haben. Der Grundstücksbesitzer muss zeitnah dokumentieren, ob ein Gegenstand oder Grundstück in Bezug auf die Umsatzsteuer dem Unternehmensvermögen ganz, teilweise oder überhaupt nicht zugeordnet wird, denn darauf basiert die Höhe des Vorsteuerabzugs.
Frist zum Nachweis über eingebrachte Anteile
Der 31. Mai ist ein wichtiges Datum für alle, die in den vergangenen sieben Jahren im Zuge einer Umwandlung Anteile von Kapitalgesellschaften zum Buch- oder Zwischenwert in eine Kapitalgesellschaft eingebracht haben.