22.12.2023
Abschaffung der ermäßigten Besteuerung von Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen sowie Sonderregelung Silvesternacht
Die zum 1. Juli 2020 als befristete Krisenmaßnahme eingeführte ermäßigte Umsatzbesteuerung für in Restaurants verzehrte Speisen läuft mit Ablauf des 31. Dezember 2023 aus. Ab dem 1. Januar 2024 ist auf diese Umsätze wieder der Steuersatz von 19 % anzuwenden. Das Bundesfinanzministerium hat mit Schreiben vom 21.12.2023 mitgeteilt, dass die Umsätze, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken, die in der Nacht vom 31. Dezember 2023 zum 1. Januar 2024 ausgeführt werden, weiterhin mit 7 % versteuert werden können.
Denken Sie daran, Ihre Kassensysteme vor dem ersten Öffnungstag im neuen Jahr umzuprogrammieren.