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03.07.2025

Elektronische Kassensysteme anmelden

Ende letzten Jahres hatten wir Sie über die neue Meldepflicht für elektronische Kassensysteme informiert, die ab diesem Jahr gültig ist. Nun können wir Ihnen ein System zur Verfügung stellen, in dem Sie die Kassenanmeldung vornehmen können.

Dazu erhalten Sie in den nächsten Tagen eine Einladung in einer separaten E-Mail. Bitte klicken Sie in der E-Mail auf den entsprechenden Link und erfassen Sie die relevanten Daten Ihres Kassensystems im dafür bereitgestellten Formular

Welche Daten müssen erfasst werden?

Die Meldung von Kassensystemen muss folgende Angaben beinhalten:

1. Firmenangaben

Hier sind der Firmenname, die Rechtsform, die Anschrift sowie die Steuernummern zu erfassen. Diese Daten sind schon durch unser System vorausgefüllt.

2. Betriebsstätten

Hier müssen die einzelnen Standorte der Kassen angelegt werden. Üblicherweise handelt es sich hier um die einzelnen Filialen ihres Unternehmens.

3. Kassen

Hier müssen die einzelnen Kassen pro Filiale bzw. Betriebsstätte erfasst werden. Dabei müssen neben dem Namen des Kassensystems und der Art auch die Seriennummer, Softwareversion, der Tag der Anschaffung und Inbetriebnahme erfasst werden.  

Nachdem Sie die Daten vollständig erfasst haben, werden die Daten an uns übergeben und unser System überträgt die Kassenmeldung an das Finanzamt.

Wichtig: Änderungen an den elektronischen Kassensystemen müssen innerhalb eines Monats gemeldet werden. Daher haben Sie permanent Zugriff auf das System und können neue Kassen oder Softwareupdates oder die Außerbetriebnahme einfach melden.

Falls Sie keine elektronischen Kassensysteme einsetzen, oder Sie die Meldung und regelmäßige Überwachung anderweitig sicherstellen, bitten wir Sie ebenfalls, dies über den entsprechenden Link anzugeben.

Sollten Sie keine Einladung erhalten, obwohl Sie über ein elektronisches Kassensystem verfügen, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Steuerberater bzw. Mitarbeiter bei HPTP.