16.06.2021
Ermäßigte Steuer für die Gastronomie
Im Rahmen der Corona-Hilfen wurde für Speisen, die in einem Restaurant oder Café vor Ort verzehrt werden, der Umsatzsteuersatz von 19 Prozent auf 7 Prozent herabgesetzt. Diese Regelung war zunächst bis zum 30. Juni 2021 befristet und wird nun bis zum 31. Dezember 2022 verlängert. Getränke sind weiterhin von dieser Regelung ausgenommen.