
04.12.2024
Hauptpunkte des Jahressteuergesetzes 2024
Am 22. November 2024 hat der Bundesrat dem Jahressteuergesetz 2024 zugestimmt. Das Gesetz dient der Anpassung steuerlicher Vorschriften des EU-Rechts, Rechtsprechungsänderungen und anderen Gesetzesänderungen.
Wichtige Maßnahmen:
- Herabsetzung des USt-Satzes auf 7 % für Verkäufe von Kunst durch Galerien ab dem 1.1.2025
- Photovoltaikanlagen: Einheitliche Steuerbefreiung für Anlagen bis zu 30 kW (peak) auf allen Gebäudearten.
- Kinderbetreuungskosten: Erhöhung der Absetzbarkeit von 2/3 auf 80 % und des Höchstbetrags von 4.000 auf 4.800 EUR.
- Pflege- und Betreuungsleistungen: Steuerermäßigung nur bei Vorlage einer Rechnung und Kontoüberweisung.
- Informationsweitergabe: Behörden dürfen unrechtmäßige Zahlungen aus öffentlichen Mitteln an Strafverfolgungsbehörden melden, auch wenn die Informationen von Finanzbehörden stammen.
- Kindergeld: Beantragung künftig elektronisch möglich.
- Stromspeicher: Standortgemeinden werden wie bei Wind- und Solaranlagen am Gewerbesteueraufkommen beteiligt.