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04.12.2024

Hauptpunkte des Jahressteuergesetzes 2024

Am 22. November 2024 hat der Bundesrat dem Jahressteuergesetz 2024 zugestimmt. Das Gesetz dient der Anpassung steuerlicher Vorschriften des EU-Rechts, Rechtsprechungsänderungen und anderen Gesetzesänderungen.

Wichtige Maßnahmen:

  • Herabsetzung des USt-Satzes auf 7 % für Verkäufe von Kunst durch Galerien ab dem 1.1.2025
  • Photovoltaikanlagen: Einheitliche Steuerbefreiung für Anlagen bis zu 30 kW (peak) auf allen Gebäudearten.
  • Kinderbetreuungskosten: Erhöhung der Absetzbarkeit von 2/3 auf 80 % und des Höchstbetrags von 4.000 auf 4.800 EUR.
  • Pflege- und Betreuungsleistungen: Steuerermäßigung nur bei Vorlage einer Rechnung und Kontoüberweisung.
  • Informationsweitergabe: Behörden dürfen unrechtmäßige Zahlungen aus öffentlichen Mitteln an Strafverfolgungsbehörden melden, auch wenn die Informationen von Finanzbehörden stammen.
  • Kindergeld: Beantragung künftig elektronisch möglich.
  • Stromspeicher: Standortgemeinden werden wie bei Wind- und Solaranlagen am Gewerbesteueraufkommen beteiligt.