
Neue Regelung zum Versenden von E-Rechnungen
Mit den Regelungen im Wachstumschancengesetz soll es ab dem 1. Januar 2025 eine grundlegende Verpflichtung zur Nutzung von E-Rechnungen im B2B-Bereich geben.
Welche Unternehmen betreffen die Regelung?
- Grundsätzlich sollen alle Unternehmen ab dem 1.1.2025 in der Lage sein E-Rechnungen zu erhalten.
- Unternehmen mit einem Vorjahres-Gesamtumsatz von mehr als EUR 800.000 sind ab dem 1.1.2027 zum Versand von E-Rechnungen im B2B-Bereich verpflichtet.
- Ab dem 1.1.2028 müssen alle Unternehmen im B2B-Bereich E-Rechnungen versenden.
- Steuerfreie Lieferungen und Leistungen sowie Kleinbetragsrechnungen bis EUR 250 sind von der Pflicht ausgenommen.
Was ist eine E-Rechnung?
Im Wachstumschancengesetz wird eine E-Rechnung als „eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht." (§ 14 Abs. 1 Satz 3 UStG i. d. F.) definiert.
Eine Rechnung im PDF-Format wird zwar ebenfalls elektronisch versendet, bspw. per E-Mail, sie erfüllt die oben benannten Kriterien jedoch nicht. Damit ist sie ab dem 1.1.2028 nicht mehr umsatzsteuerrelevant.
Eine E-Rechnung ist demnach kein visuelles Dokument, das sich einfach öffnen und ausdrucken lässt, wie wir es bisher von Rechnung im PDF-Format oder als Beleg kennen. Es wird eine Software benötigt, um die darin enthaltenen Daten auslesen zu können. Inhalte und Format des Datensatzes für E-Rechnungen wurden europaweit einheitlich festgelegt (Europäische Norm EN 16931).
Was ändert sich für Unternehmen?
E-Rechnungen lassen sich nicht ohne Weiteres in einen Papierprozess integrieren. Unternehmen müssen daher ihren Workflow anpassen und sich auf technische Anpassungen einstellen, wenn es um die Buchhaltung geht. E-Rechnungen lassen sich bspw. nicht ausdrucken, unterzeichnen oder abheften. Dies verändert die bisherige Rechnungsfreigabe und Zahlung in vielen Unternehmen.
Was heißt das für Sie?
Zunächst einmal müssen E-Rechnungen erst ab dem 1.1.2027 bzw. 1.1.2028 versendet werden.
Viele Punkte, wenn es um die Pflicht zum Versenden von E-Rechnungen geht, sind noch nicht bis ins Detail geklärt. Es stellt sich u. A. die Frage, wie der Einkauf in Geschäften in Zukunft gestaltet wird und inwiefern E-Rechnungen direkt an der Kasse erstellt werden können.
Wir empfehlen Ihnen abzuwarten, bis sämtliche offene Fragen geklärt sind. Unser OneClick Portal wird den Empfang sowie das Versenden von E-Rechnung unterstützen. Wenn Sie bereits jetzt Ihre Rechnungen über unser OneClick übermitteln oder sogar in der App Smart Connect Integration vorkontieren und Überweisungen erstellen, haben Sie die Voraussetzungen schon geschaffen. Wenn nicht, sprechen Sie uns gerne an, wie Sie Ihre Belege über unser OneClick Portal übermitteln oder mit Smart Connect Integration bearbeiten können.