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10.06.2024

Pflicht zur Arbeitszeiterfassung

Bereits 2022 wurde vom Bundesarbeitsgericht beschlossen, dass Unternehmen von nun an verpflichtet sind, die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten zu dokumentieren. Arbeitgeber müssen damit nicht nur ein System zur Arbeitszeitenerfassung zur Verfügung stellen, sondern auch darauf achten, dass die Beschäftigten dieses nutzen. Obwohl entsprechende Gesetzesanpassungen noch nicht verabschiedet sind, wurde bereits gerichtlich ein enger Rahmen festgelegt, wie die Arbeitszeit täglich und elektronisch erfasst werden muss. Arbeitgeber sollten sich damit also in jedem Fall beschäftigen.

Anforderungen an die Zeiterfassung:

  • Die Arbeitszeit soll täglich und elektronisch erfasst werden (Anfang, Ende, Dauer, Pause und Überstunden).
  • Arbeitnehmende können die Zeiterfassung selbst vornehmen, die korrekte Erfassung muss jedoch gewährleistet sein.
  • Gesetzliche Höchstarbeitszeiten und Pausenzeiten müssen eingehalten werden.
  • Es gilt eine Aufbewahrungspflicht für die Aufzeichnung der Arbeitszeit über zwei Jahre.
  • Vertrauensarbeitszeit ist trotzdem möglich, die Zeiten müssen jedoch erfasst werden.
  • Der Datenschutz muss eingehalten werden.

Eine neu entwickelte Arbeitszeiterfassung gibt es seit Mai von ADDISON OneClick. Die Zeiterfassung kann durch die Arbeitnehmer in der neuen mobilen App ADDISON OneClick Zeiterfassung oder in der Lohnordner App im Webbrowser erfolgen. Wir schalten die Funktion gerne für Sie frei, sprechen Sie uns einfach an.