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01.10.2020

Soforthilfe X - Zuschussprogramm des Landes für gemeinnützige Organisationen und Vereine

Gemeinnützige Organisationen und Vereine, die durch die Corona-Krise finanziell in ihrer Existenz bedroht sind, können Zuschüsse bis zu 20.000 EUR als Soforthilfe erhalten.

Die Antragstellung für diese Soforthilfe startet am 01. Oktober 2020 und endet am 25. Oktober 2020 um 23.59 Uhr. Die Anträge sind nur digital von Ihnen auf der Seite der IBB zu stellen.

Wer wird gefördert?

Vereine, gemeinnützige Kapitalgesellschaften und Stiftungen mit Sitz in Berlin,

–  die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen,

–  die gemäß §§ 52, 53 oder 54 der Abgabenordnung (AO) als steuerbegünstigt gelten,

–  die durch die Corona-Pandemie in einen existenzbedrohlichen Liquiditätsengpass geraten sind,

–  in denen freiwilliges und ehrenamtliches Engagement eine tragende Rolle spielt,

–  welche nicht vollumfänglich institutionell gefördert werden und

–  die bei einem Berliner Finanzamt angemeldet sind.

Die gemeinnützige Organisation muss sich zur Berliner Charta zum Bürgerschaftlichen Engagement und zu einer vielfältigen Gesellschaft bekennen und sich gegen Diskriminierung, Gewalt, Antisemitismus, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit stellen.

Förderfähig sind gemeinnützige Organisationen, für die ein Liquiditätsengpass besteht. Ein Liquiditätsengpass besteht, wenn die fortlaufenden Einnahmen und die vorhandenen liquiden Mittel aus dem Geschäftsbetrieb der Organisation voraussichtlich nicht ausreichen, um die folgenden im Berechnungszeitraum (17. März – 30. September 2020) angefallenen Kosten zu decken:

Laufende Betriebskosten (wie Miet- und Nebenkosten), Personalkosten, Zahlungsverpflichtungen für abgesagte Veranstaltungen sowie sonstige Ausgaben, die aus den erwarteten Einnahmen im Berechnungszeitraum bezahlt werden sollten und nicht storniert oder reduziert werden konnten. Wenn diese Voraussetzungen vorliegen, wird angenommen, dass eine existenzgefährdende Wirtschaftslage besteht.

Wie verläuft die Antragstellung?

Für die digitale Antragstellung müssen folgende Informationen bereitgehalten werden:

–  Rechtsform, Name, Gründungsdatum, Berliner Anschrift, Website, Registernummer, Steuernummer und ggf. Umsatzsteuer-ID der Organisation

–  Bankverbindung der Organisation, die beim Finanzamt gemeldet ist

–  Anzahl der Beschäftigten (Angabe in Vollzeitäquivalent)

–  Anzahl der ehrenamtlich / freiwillig engagierten Personen (Angabe der Personengesamtzahl)

–  Haupttätigkeitsbereich der Organisation

–  Inhaltliche Kurzbeschreibung der Tätigkeiten der Organisation (2019 und 2020)

–  Kurzbeschreibung der Tätigkeiten der Organisation, die für 2020 geplant waren, aber nicht umgesetzt werden konnten

–  Erklärung zur Rolle des bürgerschaftlichen Engagements in der Organisation (jeweils max. 520 Zeichen)

–  Angabe aller tatsächlichen Ausgaben zwischen dem 17. März und 30. September 2020 (zusammengefasst in Überkategorien)

–  Angabe aller tatsächlichen Einnahmen zwischen 17. März und 30. September 2020 (zusammengefasst in Überkategorien)

–  Anfangsbestand der Liquidität zum 17. März 2020 (inkl. Nachweis z.B. durch Kontoauszüge)

–  Angaben zu gesetzlichen Vertretern: gültiges Ausweisdokument, Kontaktdaten, Steueridentifikationsnummer

–  Höhe bereits beantragter bzw. erhaltener Kleinbeihilfen im Rahmen anderer Corona-Soforthilfen oder Corona-Hilfsprogramme (Bundes- und Landesmittel), u.a. Überbrückungshilfe des Bundes (Bundeswirtschaftsministerium)

Welche Dokumente müssen zusätzlich hochgeladen werden?

–  Zuschussberechnung gemäß Vorlage der IBB

–  Tätigkeitsbericht des Vorjahres (2019)

–  Einnahmen-Ausgaben-Rechnung 2019

–  Registerauszug (Handelsregister, Genossenschaftsregister, Stiftungsregister oder Vereinsregister) zum Nachweis der Vertretungsberechtigung

–  Vollständiger Finanzierungsplan für das Jahr 2020 (nach Planung am Jahresanfang)

–  Kopie des Personalausweises oder Reisepasses von gesetzlichem/r Vertreter/in (bei mehreren nur gemeinsam vertretungsberechtigten Personen für jede Person)

–  Satzung

–  Letzter Freistellungsbescheid des Finanzamts

–  Nachweis der Liquidität am 17. März 2020 (Anfangsbestand), z.B. durch Kontoauszüge

Wichtige Hinweise:

Die Antragstellung ist ausschließlich durch die gemeinnützige Organisation in digitaler Form bei der IBB möglich.

Das Antragsverfahren ist recht aufwändig, sodass wir allen gemeinnützigen Organisationen empfehlen, genauestens zu prüfen, ob ein solcher Antrag gestellt werden sollte.