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24.11.2023

Der gesetzliche Mindestlohn wird zum 01.01.2024 auf 12,41 Euro erhöht

Mit Beginn des neuen Jahrs wird der Mindestlohn in Deutschland zum vierten Mal angepasst und erneut erhöht. Die Verordnung wurde am 15. November 2023 beschlossen. Der Mindestlohn steigt im nächsten Jahr zunächst auf 12,41 Euro und 2025 dann auf 12,82 Euro.

Der gesetzliche Mindestlohn gilt grundsätzlich für alle volljährigen Arbeitnehmenden. Lediglich Langzeitarbeitslose haben nach einer Arbeitsaufnahme in den ersten sechs Monaten keinen Mindestlohnanspruch. Hinzu kommen Auszubildende, da es für diese die Mindestausbildungsvergütung gibt. Auch wer ein Pflichtpraktikum oder freiwillige Praktika unter drei Monaten absolviert, kann keinen Mindestlohn beanspruchen.

 

Mehr Geld auch für Minijobber im neuen Jahr

Aktuell beträgt die Minijob-Grenze 520 Euro im Monat. Mit der Erhöhung 2024 steigt diese auf 538 Euro, also 18 Euro mehr im Monat. Ab 2025 steigt der Mindestlohn erneut, also steigt auch dann wieder die Minijob-Grenze, dann auf 556 Euro.