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10.06.2024

Zurück zur einheitlich ermäßigten Mehrwertsteuer von sieben Prozent auf Kunst

Die Bundesregierung möchte mit dem Regierungsentwurf des Jahressteuergesetzes 2024 für Galerien und Kunsthändler zurück zu einem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent. Mit dieser Änderung macht die Bundesregierung von einer ab 2025 möglichen unionsrechtlichen Ermächtigung Gebrauch. Diese bezieht sich jedoch weiterhin nicht auf die Vermietung von Kunstgegenständen und Sammlungsstücken. Hier kann demnach kein ermäßigter Umsatzsteuersatz angewendet werden.

Außerdem sieht die Regelung vor, dass „die Differenzbesteuerung auf Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten nicht angewendet werden kann, wenn der Eingangsumsatz des Wiederverkäufers einem ermäßigten Steuersatz unterlegen hat“.

Sofern diese Regelung des Jahressteuergesetzes vom Bundestag und Bundesrat beschlossen wird, können Kunsthändler bei Kunstgegenständen vermutlich ab dem 1. Januar 2025 den ermäßigten Steuersatz berechnen.

Noch ist das Gesetz nicht verabschiedet. Wir informieren Sie gerne zu den weiteren Entwicklungen.